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Politik-Kompass: An welche Regeln müssen sich Abgeordnete halten?


Geldspenden und Redezeit
An welche Regeln müssen sich Abgeordnete halten?

Von Nilofar Eschborn

19.07.2021Lesedauer: 2 Min.
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Das Rednerpult im Deutschen Bundestag: Wer hier spricht, hat sich an einige Regeln zu halten.Vergrößern des Bildes
Das Rednerpult im Deutschen Bundestag: Wer hier spricht, hat sich an einige Regeln zu halten. (Quelle: imago-images-bilder)

Im Plenarsaal des Bundestages prallen viele Meinungen aufeinander. Umso wichtiger, dass sich die Abgeordneten an Regeln halten. Welche? Das erklärt t-online in der Serie Politik-Kompass.

Erhitzte Gemüter, heftige Debatten: Damit der Alltag im Bundestag nicht zum Chaos wird, müssen die Abgeordneten einige Regeln beachten. Wichtig ist vor allem, dass die Abgeordneten im Normalfall nicht selbst das Wort ergreifen dürfen. Stattdessen erhalten sie es auf Antrag durch den Bundestagspräsidenten.

Er ist es auch, der die Sitzungen eröffnet, leitet und schließt sowie die Reihenfolge der Redner bestimmt. Im Alltag kann diese aber auch durch die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen bestimmt werden. In jedem Fall sollte die Gesamtredezeit für einen Tagesordnungspunkt auf die einzelnen Fraktionen aufgeteilt werden – und zwar im ungefähren Verhältnis zu ihrer Stärke.

15 Minuten Redezeit

Um die Debatten nicht in die Länge zu ziehen, sollte ein Redner zudem nicht länger als 15 Minuten sprechen. Allerdings können die Fraktionen auch längere Redezeiten von bis zu 45 Minuten anmelden – und davon machen sie nicht selten Gebrauch.

Darüber hinaus haben sich die Mitglieder des Deutschen Bundestages an viele weitere Regeln zu halten. Zum Beispiel die Anzeigepflicht: Abgeordnete sind verpflichtet, dem Präsidenten sämtliche Tätigkeiten und Verträge, die während der Mitgliedschaft im Bundestag ausgeübt oder aufgenommen werden beziehungsweise wirksam sind, anzuzeigen. Dazu zählen entgeltliche Berufstätigkeiten, Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und vieles mehr.

Auch über Geldspenden und geldwerte Zuwendungen hat ein Mitglied des Bundestags gesondert Rechnung zu führen. Ab Spenden in Höhe von 10.000 Euro in einem Kalenderjahr veröffentlicht der Präsident die Spende inklusive Höhe und Herkunft auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.

Verwendete Quellen
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